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Kegel   Projekt: Erneuerung Bahnübergang Laustraße/Rembrandstraße in Stuttgart Degerloch / Sonnenberg

Schienenerneuerung in Region Stuttgart, Fellbach, Leinfelden-Echterdingen, Filderstadt

Auftragnehmer / Auftragsvergabe

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Ergebnisse

Details zum Projekt Erneuerung Bahnübergang Laustraße/Rembrandstraße in 70597 Stuttgart Degerloch / Sonnenberg

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Achtung Baustelle

Erneuerung Bahnübergang Laustraße/Rembrandstraße

70597 Stuttgart Degerloch / Sonnenberg

150-2023-0009

II.1.4) Kurze Beschreibung: Erneuerung Bahnübergang Laustraße/Rembrandstraße



II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:
70597 Stuttgart Degerloch / Sonnenberg



II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Erneuerung von 880 m Vignolschienen auf Betonschwellen in Schotterbettung



II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien
Preis

II.2.6) Geschätzter Wert
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 27/05/2023
Ende: 11/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber. Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage der einschlägigen Förderrichtlinie gewährt werden. Die Zuwendungsbedingungen sehen explizit vor, dass ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durchgeführt wurde. Der Auftraggeber hat alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu erhalten und darf - vorbehaltlich nicht von ihm zu beeinflussender Umstände - davon ausgehen, dass er sie auch erhält. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Dahingehende Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.



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